|
Die standesamtliche Trauung |
Trauzeugen:
Bei der Eheschließung müssen mindestens 2 Trauzeugen (es können mittlerweile auch mehr sein), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache verstehen, anwesend sein. Die Trauzeugen müssen ihre Identität vor der Trauung mit einem gültigen Lichtbildausweis nachweisen.

Ablauf der standesamtlichen Trauung
Die standesamtliche Trauung läuft in der Regel folgendermaßen ab (Abweichungen sind natürlich möglich):
- Begrüßung des Brautpaares durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten
- Feststellung der Personalien des Brautpaares und der Trauzeugen – Lichtbildausweise nicht vergessen!
Betreten des Trauungsraumes, Brautpaar, Trauzeugen und Hochzeitsgäste nehmen Platz.
- Ansprache der Standesbeamtin/des Standesbeamten
- Ehekonsenserklärung – Eheschließungsformel: Fragen der Standesbeamtin/des Standesbeamten an das Brautpaar (einzeln und nacheinander) ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen,
bei Bejahung - Ausspruch der Standesbeamtin/des Standesbeamten, dass die beiden Verlobten nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind,
bei Verneinung - Abbruch der Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten!!!
- Ringwechsel: die Brautleute stecken sich gegenseitig die Eheringe an
- Brautkuss (!)
- Der Ehebucheintrag wird durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten vorgelesen.
- Unterschriften: der Ehebucheintrag wird vom neuvermählten Ehepaar, den Trauzeugen, gegebenenfalls auch von der Dolmetscherin/vom Dolmetscher und von der Standesbeamtin/den Standesbeamten unterschrieben. Derjenige Ehegatte, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, muss schon mit seinem neuen Familiennamen unterschreiben!
- Abschluss der Trauung: das neuvermählte Ehepaar wird beglückwünscht.
Standesbeamte in der Gemeinde Malta
Werner Pacher
AL Friedrich Pöllinger
Nicole Kari |
| |
|
| |