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Meldeamt der Nationalparkgemeinde Malta |
Information für den Meldepflichtigen
1. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft,
eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der
Unterkunft vorzunehmen.
2. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente: • Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen
vor
der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und
Staatsangehörigkeit
des/der Unterkunftnehmers/Unterkunftnehmerin
hervorgehen, z. B. Reisepass
und Geburtsurkunde; • UnterkunftnehmerInnen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzen
(Fremde): Reisedokument (z. B. Reisepass); • wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein „weiterer
Wohnsitz“ wird, ist vor oder gleichzeitig mit Anmeldung des neuen
Hauptwohn-
sitzes eine Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes
erforderlich.
3. Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel
ausfüllt, immer der/die Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher
bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen,
auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.
4. Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der
Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer
Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung auf
mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen,
zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Für den „Mittelpunkt der
Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich:
Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte,
Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte,
Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen
und der Ort, an dem sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden
oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen
und privaten Körperschaften. Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die
„Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z. B. Kfz-
Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe etc.) maßgeblich.
5. Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines
weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z. B. Kfz-
Zulassung, waffenrechtliche Urkunden) begründen kann.
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